Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Hebammenordination hat ihren Sitz in 6075 Tulfes, Milchgasse 7/4. Die Hebamme Elisabeth Kaufmann ist freiberuflich tätig und im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
Mit den gegenständlichen AGBs wird der Behandlungsvertrag zwischen der Klientin (Schwangere, Wöchnerin, weitere interessierte Parteien) und der Hebamme im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.
2. Vertragsabschluss
Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin kommt nach erfolgtem Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und dem darin enthaltenen vereinbarten Leistungsumfanges zu Stande.
Ein Behandlungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen von der Hebamme abgelehnt werden, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Kundin nicht erwartet werden kann.
3. Vertragsgegenstand
Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringungen in der Schwangerschaft und während der Geburt in der Hebammenordination und die Leistungserbringungen im Wochenbett am Wohnsitz der Kundin erfolgen.
4. Mitwirkungspflicht der Klientin
Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus der Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin und des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen. Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen. Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemäß §7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur vereinbarten Wochenbettbetreuung erfolgt per SMS an die betreuende Hebamme. Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Kundin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.
5. Termine
Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind. Für Termine die nicht eingehalten bzw. 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, wird eine Stornierungsgebühr von 50% der Kosten bzw. 50,00 Euro pro ausgefallener Behandlungsstunde bei Kassenleistungen (z.B. Mutter-Kind-Pass Beratung) verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet. Bei Krankheit muss die Kundin ein ärztliches Attest vorlagen. Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder eine Hebamme als Vertretung für den vereinbarten Termin organisiert.
6. Vertretung
Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch von einer anderen Hebamme vertreten lassen. Auch eine Überweisung an ein Krankenhaus gilt als professionelle Weiterversorgung.
7. Dienstverhinderung
Bei längerer Abwesenheit der Hebamme (Urlaub, Krankheit) sorgt die Hebamme für eine Vertretung durch eine andere Hebamme. Die Hebamme gibt das der Kundin bei geplanter Abwesenheit unverzüglich bekannt.
8. Kosten
Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbartem Leistungskatalog ab. Kassenleistungen werden direkt mit der zuständigen Krankenkasse verrechnet. Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und verrechnet, wobei die Honorarforderung der Hebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht. Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5. Die Kosten für Zusatzleistungen werden der Kundin mit der Aushändigung einer Preisliste zur Kenntnis gebracht. Diese verstehen sich als Nettobeträge.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.
10. Zahlungsverzug
Im Fall des Zahlungsverzugs schuldet die Klientin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von EUR 10,00 in Rechnung zu stellen.
11. Vertragsauflösung
Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Beistand einer Hebamme zu unterstützen. Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt. Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten.
12. Vertragsänderungen
Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.
13. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge: Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG), Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB).
Stand, 04.02.2020